
Rauchmelder
In Baden-Württemberg sind Rauchwarnmelder in Wohnungen Pflicht. Der Grund ist einfach: Die meisten Menschen sterben bei einem Brand nicht durch Flammen, sondern durch Rauchgas – und zwar im Schlaf.
Brandrauch enthält Kohlenmonoxid – geruchlos, geschmacklos und in wenigen Atemzügen tödlich. Im Schlaf riecht der Mensch nichts: Der Geruchssinn schaltet sich ab. Ein Rauchwarnmelder ist deshalb nicht Komfort, sondern der einzige Sinn, der nachts wach bleibt.
Pflicht sind Melder in allen Schlafräumen, in Kinderzimmern und in Fluren, die als Rettungsweg dienen. Empfehlenswert sind zusätzlich Wohnzimmer und Arbeitszimmer. Nicht geeignet sind Küche und Bad – dort lösen Wasserdampf und Kochdunst Fehlalarme aus. Für die Küche gibt es spezielle Hitzemelder.
Rauch steigt nach oben: Der Melder gehört an die Zimmerdecke, möglichst in die Raummitte und mit mindestens 50 cm Abstand zu Wänden, Lampen und Möbeln. Nicht in die Zimmerecke, nicht direkt neben den Lüftungsauslass, nicht in die Dachspitze bei Schrägen.
Einmal im Jahr die Prüftaste drücken – der Melder muss laut und deutlich piepen. Staub mit einem trockenen Tuch entfernen. Ein kurzes Piepen im Abstand von etwa einer Minute bedeutet: Die Batterie ist leer. Melder mit fest verbauter Zehn-Jahres-Batterie werden nach Ablauf komplett getauscht.
Für den Einbau ist in Baden-Württemberg die Eigentümerin oder der Eigentümer zuständig, für die Betriebsbereitschaft die unmittelbar besitzende Person – also in der Regel die Mieterin oder der Mieter, sofern die Eigentümerseite die Wartung nicht selbst übernommen hat.
Im Notfall zählt jede Sekunde
Feuer, Unfall, medizinischer Notfall – der Notruf 112 ist rund um die Uhr besetzt, kostenlos und aus jedem Netz erreichbar. Bleiben Sie am Telefon, bis die Leitstelle das Gespräch beendet.